Ausbildung

Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule benötigst du:

  • einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt),
  • eine Bescheinigung über eine Kursteilnahme „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und
  • ein Passbild

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis füllen wir gerne für dich aus und dieser ist bei der Führerscheinstelle mit den oben aufgeführten Unterlagen, sowie unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzugeben.
Die Antragsbestätigung durch die Führerscheinstelle dauert ca. 4 Wochen.

Trotzdem kannst du jetzt sofort mit dem theoretischen und praktischen Unterricht beginnen.

Der Theorieunterricht findet in den Ferien als Intensivlehrgang innerhalb einer Woche und sonst Donnerstag ab 18 Uhr statt. Termine für die praktische Ausbildung kann jeder selbst wählen.

Jeder Wochentag außer Sonntag ist möglich. Intensivausbildung innerhalb von zwei Wochen ist möglich.

Theorieausbildung

Um den Führerschein zu erhalten musst du in unserer Ausbildung 12 Grundthemen und die Zusatzthemen für die jeweilige Fahrzeugklasse absolvieren.
Die theoretische Ausbildung für PKW besteht aus 12 Grundthemen und 2 Zusatzthemen und die Theorie für Krad-Klassen besteht aus 12 Grundthemen und 4 Zusatzthemen.
Die Grundthemen sind für alle Fahrzeugklassen gleich.

  • Grundthemen
    • Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Grundregel / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung / Bahnübergänge
    • Vorfahrt
    • Verkehrsregelungen
    • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
    • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
    • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtungen
    • Ruhender Verkehr
    • Verhalten in besonderen Situationen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Zusatzthemen Krad
    • Wissenswertes vor dem Fahren
    • Der richtige Umgang mit einem Motorrad
    • Sicheres und Umweltbewusstes Fahren
    • Richtiges Verhalten in besonderen Situationen
  • Zusatzthemen B und BE
    • Technische Bedingungen / Personen- und Güterbeförderung
  • Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen / Umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen

Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung ist es vom Gesetzgeber mit keiner Mindestfahrstundenanzahl vorgegeben.
Es ist zu beachten, das vor Beginn der Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Dämmerungsfahrten) der Fahrschüler das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher führen kann. Die praktischer Ausbildung wird durch eine bestandene praktische Prüfung aus 2 Teilen (Grundfahrelemente und allgemeines Fahrverhalten) beendet.

Wir schulen auf einem  Golf VIIl Automatik, einem Audi A1 S-line, einer Suzuki GSX 1100, sowie einer Suzuki Bendit 600S und einer Suzuki GN 125. Unsere Fahrzeuge sind nicht älter als zwei Jahre und haben eine Laufleistung unter 100 tkm. Somit fahrt ihr immer auf den neusten Modellen.